Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Reinigungs- und Gebäudedienstleistungen von GlanzWerkNRW.de
Stand: 1. September 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
handelnd unter GlanzWerkNRW.de
Jahnstraße 106
59192 Bergkamen
Deutschland
Telefon: +49 178 9216108
E-Mail: kontakt@glanzwerknrw.de
Website: https://glanzwerknrw.de/
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Reinigungs- und damit zusammenhängende Gebäudedienstleistungen zwischen dem Anbieter und seinen Kunden. Dazu gehören insbesondere Unterhalts-, Büro-, Fenster-, Glas-, Treppenhaus-, Grund-, Bauend-, Teppich-, Fassaden-, Dach-, Solar- und Sonderreinigungen sowie sonstige im jeweiligen Angebot bezeichnete Leistungen.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen im individuellen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem Leistungsverzeichnis haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmenskunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Verbraucher und Unternehmer
Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Verbraucher oder Unternehmer gelten, wird dies ausdrücklich angegeben.
3. Angebote, Anfragen und Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Eine Anfrage über das Kontaktformular, per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder über soziale Netzwerke ist für den Kunden unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein verbindliches Angebot des Anbieters innerhalb der dort genannten Frist annimmt, der Anbieter den Auftrag ausdrücklich bestätigt oder – auf Wunsch des Kunden – mit der vereinbarten Leistung beginnt.
Der konkrete Leistungsumfang, der Einsatzort, der Preis und die Termine ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung und einem gegebenenfalls vereinbarten Leistungsverzeichnis. Mündliche Nebenabreden sollen aus Beweisgründen in Textform bestätigt werden.
4. Leistungsumfang und Ausführung
Der Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und unter Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Geschuldet werden ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Arbeiten. Leistungen, die nicht im Angebot oder Leistungsverzeichnis enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen.
Der Anbieter wählt Reinigungsverfahren, Arbeitsmittel und Reinigungsprodukte nach fachlichem Ermessen, soweit keine bestimmte Ausführung vereinbart wurde. Gesetzliche Vorgaben, Herstellerhinweise und bekannte Materialanforderungen werden berücksichtigt.
Bei regelmäßigen Reinigungsleistungen kann der Anbieter die eingesetzten Mitarbeiter wechseln, sofern die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gewährleistet bleibt.
Angaben auf der Website zu möglichen Ergebnissen dienen der allgemeinen Beschreibung. Ein bestimmter Reinigungserfolg ist nur geschuldet, wenn er im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde und nach Art, Zustand und Material der Fläche technisch erreichbar ist.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig alle Voraussetzungen bereit, die zur sicheren und vertragsgemäßen Durchführung erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere:
- ungehinderter und rechtzeitiger Zugang zum Objekt und zu den vereinbarten Flächen,
- Bereitstellung erforderlicher Schlüssel, Zugangscodes und Ansprechpartner,
- kostenfreie Bereitstellung geeigneter Wasser- und Stromanschlüsse, soweit erforderlich,
- Freihalten der zu reinigenden Flächen sowie geeigneter Zufahrts- und Arbeitsbereiche,
- Hinweis auf empfindliche, vorgeschädigte oder besonders behandelte Materialien und Oberflächen,
- Hinweis auf Gefahrenstellen, Schadstoffe, Schädlingsbefall, Schimmel, scharfe Gegenstände oder sonstige Gesundheits- und Sicherheitsrisiken,
- Sicherung von Wertgegenständen, Bargeld, vertraulichen Unterlagen und zerbrechlichen Gegenständen,
- Sicherung von Haustieren und sonstigen Tieren,
- Erteilung notwendiger Genehmigungen sowie Bereitstellung vereinbarter Park- oder Stellflächen.
Entstehen wegen einer vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzung zusätzliche Arbeiten, Wartezeiten oder Anfahrten, können diese nach vorheriger Information beziehungsweise nach den gesetzlichen Vorschriften zusätzlich berechnet werden.
6. Termine, Witterung und Leistungshindernisse
Verbindliche Ausführungstermine oder -fristen müssen ausdrücklich vereinbart werden. Unverbindliche Zeitangaben stellen lediglich eine Planung dar.
Außenarbeiten, insbesondere Fenster-, Fassaden-, Dach- und Solaranlagenreinigungen, können bei ungeeigneter Witterung, insbesondere Starkregen, Sturm, Frost, extremer Hitze oder sonstigen Sicherheitsrisiken, verschoben werden. Der Anbieter informiert den Kunden und stimmt einen Ersatztermin ab.
Bei höherer Gewalt oder Ereignissen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat – beispielsweise behördlichen Maßnahmen, unvorhersehbaren Betriebsstörungen, erheblichen Verkehrsstörungen oder kurzfristigem krankheitsbedingtem Personalausfall – verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Kann die Leistung wegen fehlenden Zugangs oder anderer vom Kunden zu vertretender Umstände nicht ausgeführt werden, bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Anbieters auf Ersatz tatsächlich entstandener Kosten und weiterer Schäden unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Zusatz- und Änderungsleistungen
Stellt sich während der Ausführung heraus, dass zusätzliche, nicht vereinbarte Arbeiten erforderlich oder vom Kunden gewünscht sind, wird der Anbieter den Kunden hierüber informieren. Zusatzleistungen werden nur nach Beauftragung ausgeführt, es sei denn, sofortiges Handeln ist zur Abwehr eines unmittelbar drohenden erheblichen Schadens erforderlich.
Zusatzleistungen werden nach dem dafür vereinbarten Preis oder, wenn kein Preis vereinbart wurde, nach dem erforderlichen und ortsüblichen Aufwand berechnet. Soweit möglich, erhält der Kunde vor Ausführung eine Preisangabe.
8. Preise, Rechnungen und Zahlung
Es gelten die im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern wird der zu zahlende Gesamtpreis einschließlich anfallender Steuern und vereinbarter Zusatzkosten ausgewiesen.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Der Anbieter kann bei größeren, besonders materialintensiven oder länger laufenden Aufträgen angemessene Abschlagszahlungen vereinbaren.
Zusätzliche Anfahrten, Parkgebühren, Entsorgungskosten, Maschinen- oder Sondermaterialkosten werden nur berechnet, wenn dies vereinbart wurde oder der Kunde die entsprechenden Zusatzkosten nachträglich beauftragt hat.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Anbieter kann nach erfolgloser Mahnung weitere Leistungen bei laufenden Verträgen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen aussetzen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist.
9. Terminabsage, Vertragsbeendigung und Kündigung
Der Kunde soll vereinbarte Termine so früh wie möglich absagen oder verschieben. Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben davon unberührt.
Wird ein Auftrag außerhalb eines gesetzlichen Widerrufsrechts vom Kunden beendet oder ein Termin so kurzfristig abgesagt, dass der Anbieter seine eingeplanten Kapazitäten nicht anderweitig einsetzen kann, richten sich mögliche Vergütungs- und Ersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls. Ersparte Aufwendungen und tatsächlich mögliche anderweitige Erwerbsmöglichkeiten werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist.
Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen und nachweislich für den konkreten Auftrag beschaffte, nicht anderweitig verwendbare Materialien sind zu vergüten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Abnahme, Prüfung und Mängelrechte
Soweit die vereinbarte Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften der Abnahme unterliegt, soll der Kunde sie nach Fertigstellung innerhalb angemessener Zeit prüfen und abnehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
Der Kunde wird gebeten, erkennbare Beanstandungen zeitnah und möglichst konkret mitzuteilen. Bei versteckten oder erst später erkennbaren Mängeln soll die Mitteilung unverzüglich nach Entdeckung erfolgen. Diese Hinweise begründen gegenüber Verbrauchern keine Ausschlussfrist und beschränken die gesetzlichen Mängelrechte nicht.
Bei berechtigten Beanstandungen erhält der Anbieter innerhalb angemessener Frist Gelegenheit zur Prüfung und, soweit gesetzlich vorgesehen, zur Nacherfüllung. Der Kunde soll den betroffenen Zustand bis zur Prüfung nach Möglichkeit dokumentieren und keine Veränderungen vornehmen, durch die Ursache oder Umfang der Beanstandung nicht mehr festgestellt werden können.
Die gesetzlichen Rechte bei Mängeln bleiben bestehen.
11. Vorschäden, empfindliche Materialien und nicht entfernbare Verschmutzungen
Der Kunde informiert den Anbieter vor Arbeitsbeginn über bekannte Vorschäden, besondere Beschichtungen, Materialunverträglichkeiten und spezielle Pflegevorgaben. Bei nicht eindeutig bestimmbaren oder besonders empfindlichen Materialien darf der Anbieter eine Probefläche anlegen oder die Ausführung bis zur Klärung zurückstellen.
Normale Reinigungsleistungen können alters-, material- oder nutzungsbedingte Schäden, Verfärbungen, Einätzungen, Korrosion, Kratzer, Beschichtungsablösungen oder dauerhaft eingezogene Verschmutzungen nicht zwingend beseitigen. Dies gilt insbesondere für Kalkschäden, Schimmelverfärbungen, Klebstoffreste, Bauschmutz, eingebrannte Rückstände und bereits chemisch oder mechanisch beschädigte Flächen.
Eine vollständige Entfernung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und technisch erreichbar ist. Gesetzliche Rechte wegen einer unsachgemäßen Ausführung bleiben unberührt.
12. Schlüssel, Zugangscodes und Alarmanlagen
Übergebene Schlüssel und sonstige Zugangsmittel werden sorgfältig verwahrt und nur zur Vertragsdurchführung verwendet. Eine Kennzeichnung, die ohne Weiteres einen Rückschluss auf die vollständige Objektanschrift ermöglicht, soll vermieden werden.
Der Kunde informiert den Anbieter über Alarmanlagen, Schließsysteme und besondere Zugangsvorgaben. Änderungen von Codes oder Zugangsrechten sind rechtzeitig mitzuteilen.
Nach Vertragsende werden überlassene Zugangsmittel zurückgegeben. Ein Verlust ist dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Für hierdurch verursachte Schäden haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelung dieser AGB.
13. Mitarbeiter und Nachunternehmer
Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Mitarbeiter und sorgfältig ausgewählte Nachunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen oder eine persönliche Ausführung ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Anbieter bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten verantwortlich. Eingesetzte Personen werden zur Vertraulichkeit und zur Beachtung anwendbarer Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben verpflichtet.
14. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleibt außerdem die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Anbieter haftet nicht für bereits vorhandene Schäden, gewöhnliche Abnutzung oder Schäden, die auf unrichtigen beziehungsweise unterlassenen Angaben des Kunden zu Material, Vorschäden oder Gefahren zurückzuführen sind, soweit der Anbieter diese Umstände nicht kannte und bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen musste.
15. Laufzeit und Kündigung bei regelmäßigen Leistungen
Laufzeit, Leistungsintervall und ordentliche Kündigungsfrist bei wiederkehrenden Reinigungsleistungen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag oder Angebot.
Wurde bei einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag keine besondere Kündigungsfrist vereinbart, gelten die gesetzlichen Kündigungsbestimmungen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Eine Kündigung soll aus Beweisgründen mindestens in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.
16. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen, beispielsweise einem Vertragsschluss per Website, E-Mail, Telefon oder WhatsApp, ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung am Ende dieser Seite.
Soll die Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, muss der Verbraucher ausdrücklich verlangen, dass der Anbieter vorzeitig mit der Leistung beginnt. Der Anbieter informiert den Verbraucher außerdem über mögliche Wertersatzpflichten und die gesetzlichen Voraussetzungen für das Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständig erbrachter Leistung.
17. Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die frühere europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Ein Link zu dieser Plattform wird daher nicht mehr verwendet.
18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Anbieters Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Jahnstraße 106
59192 Bergkamen
Deutschland
Telefon: +49 178 9216108
E-Mail: kontakt@glanzwerknrw.de
mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise durch einen mit der Post versandten Brief oder eine E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen werden wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, müssen Sie uns einen angemessenen Betrag zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über den Widerruf informieren, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für den Wertersatz erfüllt sind.
Vorzeitiges Erlöschen
Bei einem Vertrag über Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie gleichzeitig bestätigt haben, dass Ihnen bekannt ist, dass Sie bei vollständiger Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns übermitteln:
Kamill Kowalenko
GlanzWerkNRW.de
Jahnstraße 106
59192 Bergkamen
Deutschland
E-Mail: kontakt@glanzwerknrw.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
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Bestellt beziehungsweise Vertrag geschlossen am:
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Name des/der Verbraucher(s):
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Anschrift des/der Verbraucher(s):
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Datum:
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) – nur bei Mitteilung auf Papier:
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(*) Unzutreffendes streichen.
Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn
Wenn eine Reinigung auf Wunsch eines Verbrauchers bereits innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen soll, sollte folgende Erklärung gesondert und ausdrücklich bestätigt werden:
□ Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schulden kann, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
□ Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt, wenn GlanzWerkNRW.de die Leistung vollständig erbracht und erst begonnen hat, nachdem ich dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und meine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt habe.
Name des Verbrauchers:
__________________________________________________
Auftrag/Leistung:
__________________________________________________
Datum und Unterschrift:
__________________________________________________
Diese Erklärung sollte nicht vorangekreuzt sein. Sie muss vom Verbraucher aktiv bestätigt und zusammen mit den Vertragsunterlagen gespeichert werden.